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Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Ich verteidige Sie gegen Vorwürfe im Bereich  Wirtschaftsstrafrecht – umfassend und engagiert. Dazu gehört auch der Blick auf außerstrafrechtliche Nebenfolgen.

Engagierte Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Delikte: von Untreuedelikten über das Wettbewerbsdelikte bis hin zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht.

Korruptionsdelikte

Umfassende Verteidigung in Fällen von Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr.

Betrugsdelikte

Engagierte Verteidigung bei Vorwürfen des Betrugs, etwa des Subventions- und Abrechnungsbetrugs.

Untreue

Gerade Geschäftsführer und Vorstände sehen sich wegen geschäftlicher Entscheidungen immer wieder Untreuevorwürfen gegenüber.

Kapitalmarkt- und Börsendelikte

Spezialisierte Beratung und Verteidigung bei Delikten im Zusammenhang mit dem Kapitalmarkt.

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Sollten Sie mit Vorwürfen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts konfrontiert sein, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gerade in diesem Bereich ist frühzeitige Verteidigung wichtig.

Engagierte Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht setzt immer auch klare Analyse und Ziele voraus. 

Fachliche Kompetenz im Wirtschaftsstrafrecht:

 Das Wirtschaftsstrafrecht ist komplex: Das gilt sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Ich engagiere mich regelmäßig im Rahmen von Fortbildungen, Vorträgen und Veröffentlichungen in diesem Bereich.

Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien:

Jedes Mandat hat seine eigenen Herausforderungen. Ich entwickele spezifische Lösungen, die auf Ihren Fall und Ihre Ziele zugeschnitten sind.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen, die mir in meiner Praxis als Strafverteidiger begegnen. Diese Informationen dienen dazu, Ihnen einen ersten Einblick in die Thematik zu geben und Ihre wichtigsten Anliegen anzusprechen.

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst ganz unterschiedliche Delikte, denen meist gemeinsam ist, dass sie in einem unternehmerischen Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem Delikte wie Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzdelikte und Wettbewerbsverstöße. Strafrechtliche Vorwürfe richten sich dabei immer gegen natürliche Personen.

Die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht  ist oft aufwendiger und komplexer als bei anderen Delikten. Die Ermittlungsakten sind oft sehr umfangreich. Gerade aus dieser (rechtlichen) Komplexität ergeben sich allerdings auch Verteidigungsansätze.

Hier gilt nichts anderes als in sonstigen Bereichen des Strafrechts: Das Schweigerecht hat gerade zu Beginn des Verfahrens herausragende Bedeutung. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht. Eine Stellungnahme empfiehlt sich erst nach Akteneinsicht.

Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten. Die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungshypothesen sollten angegriffen werden. Hierzu bieten sich gerade im Wirtschaftsstrafrecht oft vielfältige Ansätze.

Die Dauer von Wirtschaftsstrafverfahrens variiert stark. Gerichte und Staatsanwaltschaften tun sich in der Bewältigung wirtschaftsstrafrechtlicher Sachverhalte teilweise schwer; in jedem Fall ist diese aufwendig.   Ermittlungsverfahren können sich daher über Jahre hinziehen.

Die Einstellungsvorschriften der StPO (§§ 153ff. StPO) haben im Wirtschaftsstrafrecht große praktische Bedeutung. Vielfach zielt die Verteidigung auch auf eine solche Einstellung, welche in aller Regel die Unschuldsvermutung nicht berührt.

Erhalten Sie eine Vorladung als Beschuldigter, ist es wichtig, sofort rechtlichen Beistand zu suchen. Erst nach umfassender Akteneinsicht lassen sich die erhobenen Vorwürfe einschätzen. Sodann kann im Rahmen einer detaillierten Stellungnahme den Vorwürfen entgegengetreten werden.

Weitere Fragen zu Ihrer spezifischen Situation?

Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde oder Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, mich direkt zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Treten Sie mit mir in Kontakt

Lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen. Gerade im Strafrecht gilt: Je früher wir uns Ihrer Angelegenheit annehmen, desto besser für den weiteren Verlauf.
Nehmen Sie daher gerne kurzfristig Kontakt auf.

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